Seit Februar ist der BIC im innereuropäischen Zahlungsverkehr nicht mehr relevant (
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Glossareintraege/B/business_identifier_code.html). Falls man den BIC bei der Mitarbeiterbankverbindung nicht mehr pflegen möchte, muss aber der Zahlungsverkehr Echtlauf (und Prüflauf) entsprechend angepasst werden, damit keine Fehlermeldung wegen fehlendem BIC erfolgt (Parameter 96=1).
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